Paket in Zustellung, aber es kommt nicht

Wenn sich ein Paket laut Sendungsverfolgung „in Zustellung“ befindet, aber einfach nicht beim Empfänger ankommt, steht man vor einem Rätsel. Was Sie jetzt tun können, verraten wir Ihnen in diesem Artikel.

Sie haben sich etwas in einem Onlineshop bestellt, aber die Ware kommt nicht an, obwohl sie sich laut Sendungsverfolgung „in Zustellung“ befindet? Oder haben Sie womöglich selbst etwas verschickt, was auch nach längerer Zeit nicht beim Empfänger eintrifft? Befindet sich ein Paket oder eine versicherte Briefsendung „in Zustellung“ und kommt auch nach etlichen Tagen nicht an, kann man schon mal unruhig werden. Unwillkürlich taucht nun die Frage auf, was man tun kann? Zunächst mal lohnt es sich, hier über die Rechtslage Bescheid zu wissen. Und die besagt, dass es bei einem normalen Paketversand keinen Anspruch gegenüber dem Transportunternehmen auf einen bestimmten Liefertermin gibt. Mit anderen Worten: Ist das Paket spät dran, reicht das für eine Reklamation noch nicht aus. Anders sieht es aus, wenn zum Beispiel eine Expresslieferung binnen eines Tages vereinbart wurde und das Paket dann nicht ankommt. In diesem Fall hat der Absender einen Anspruch gegenüber dem Transportunternehmen und kann zumindest die Kosten für den Expressversand zurückverlangen. Aber auch bei einem normalen Versand muss man nicht ewig tatenlos dasitzen, wenn das Paket nicht eintrifft.

Frist zur Lieferung setzen

Bevor Sie irgendetwas unternehmen, sollten Sie sich nochmal per Sendungsverfolgung nach dem Verbleib des Pakets forschen. Steht da unverändert „in Zustellung“, kann eventuell ein Anruf bei dem Paketdienst weiterhelfen. Die gängigen Transportunternehmen haben alle eine Servicenummer und sind bemüht, ihren Kunden weiterzuhelfen. Bringt auch das nichts, können Sie dem Paketdienst schriftlich eine Frist zur Lieferung setzen, um bei einem eventuellen späteren Rechtsstreit gerüstet zu sein. Als angemessen für die Nennung einer Lieferfrist gelten laut Verbraucherzentrale fünf Tage Wartezeit. Da es aufgrund besonderer Vorkommnisse, wie etwa Streiks, Unwettern etc., schnell einmal zu Lieferverzögerungen kommen kann, empfehlen wir Ihnen eine Woche zu warten, bevor Sie dem Paketdienst schriftlich eine Frist zur Lieferung setzen. Handelt es sich bei Ihnen nicht um den Absender des Pakets, müssen Sie diesen bitten, dem Transportunternehmen die Frist zu setzen, denn nur der Absender hat mit dem Unternehmen einen Vertrag über die Dienstleistung der Zustellung abgeschlossen.

Als Besteller das Widerrufsrecht ausüben

Wenn Sie als Besteller in einem Onlineshop schon übermäßig lange auf Ihr Paket warten, können Sie einfach von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und Ihr Geld von dem Betreiber des Onlineshops zurückverlangen. Das verschollene Paket ist in dem Fall nicht weiter Ihr Problem, denn gewerbliche Verkäufer innerhalb der EU tragen das Transportrisiko selbst. Anders verhält es sich, wenn Sie bei einer Privatperson etwas gekauft haben, zum Beispiel bei Ebay. Hier liegt das Versandrisiko beim Besteller und der Verkäufer ist aus dem Schneider, wenn er einen Nachweis über den Versand der Ware hat. In diesem Fall sollten Sie ihn bitten, Ihnen pro forma die Ansprüche gegenüber dem Versandunternehmen zu übertragen, damit Sie einen Nachforschungsauftrag einleiten können.

Nachforschungsauftrag

Als letzten Schritt können Sie einen Nachforschungsauftrag in die Wege leiten. Dafür gibt es auf den Webseiten der großen Transportunternehmen spezielle Formulare. Am besten fügen Sie hier eine Quittung hinzu, auf der der Wert des Paketinhalts ersichtlich ist. Bleibt das Paket unauffindbar, muss letztlich der Paketdienstleister für den Schaden aufkommen. Bei normalen Paketen ist die Haftung allerdings begrenzt – bei DHL und Hermes ist ein Paket bis maximal 500 EUR versichert.